Das eigenständige Volk

Aus Staatspolitisches Handbuch im Netz
Zur Navigation springen Zur Suche springen
Das eigenständige Volk. Volkstheoretische Grundlagen der Ethnopolitik und Geisteswissenschaften,
Max Hildebert Boehm, Göttingen: Vandenhoeck & Ruprecht 1932.

Die aus dem Ersten Weltkrieg resultierenden Grenzverschiebungen hatten vielen Deutschen gezeigt, daß der Bestand eines starken Nationalstaates nicht selbstverständlich war. Manche deutschen Volksteile fanden sich nun als Minderheiten in fremden Nationalstaaten wieder und waren gezwungen, ihre ethnische Identität und ihre Interessen auch ohne den Rückhalt eines eigenen Staates behaupten zu müssen. Das ist der Hintergrund für den Versuch des baltendeutschen Politikwissenschaftlers und Soziologen Max Hildebert Boehm, der politischen Staatstheorie eine eigene »Volkstheorie« an die Seite zu stellen, in der neben den Staaten auch die Völker als politische Subjekte auftreten.

Boehm ging dabei von einem empirischphänomenologischen Volksbegriff aus. Er sah das Volkliche als eigene Dimension neben dem Staatlichen, Gesellschaftlichen, Sprachlichen oder Rassischen. Nicht ein einzelnes Merkmal, wie die Abstammung oder die Sprache, ist für die Volkszugehörigkeit entscheidend. Unter besonderen Lebensumständen, in Grenzgebieten oder bei Auswanderern, kommt auch die persönliche Entscheidung zum Tragen. Der Volkstumswechsel ist aber durch das individuelle Alter und den ethnischen Abstand begrenzt – ein Deutscher kann wohl Franzose werden, aber kein Chinese –, bedarf der Akzeptanz durch das aufnehmende Volk und gelingt vollständig erst für die nachfolgenden Generationen. Die Prägung durch das Volk ist vor allem eine unbewußte, und zum Teil unwiderruflich.

»Psychologisch gesprochen hat die Volkszugehörigkeit als Wesensbestimmtheit ihren Sitz im Unwillkürlichen. Dort »verrät« sie sich – durch eine Gebärde, einen Tonfall, einen spontanen Gefühlsausbruch – gerade auch in dem Fall, wo das Individuum sich Mühe gibt, sie zu verbergen. Deswegen ist der Mensch auf dem Boden seines eigenen Volkstums echt, er ist dort zu Hause, während eine affektierte oder »erworbene« Volkszugehörigkeit ihn zwingt, zum mindesten einen Teil seiner Natur zu verleugnen und seinem Wesen Gewalt anzutun.«

Boehm wandte sich gegen den Rassenidealismus Hans F. K. Günthers, der das reale Volk zugunsten eines unerreichbaren rassischen Ideals abwertete. Im einzelnen befaßte sich Boehm ausführlich mit der politischen Verfaßtheit von Völkern und Volksgruppen und der Geschichte und dem Wirklichkeitsgehalt von Begriffen wie Volksgeist, Volkstum oder Volkscharakter. Indem er auf eine eindeutige Definition verzichtete, gelang ihm mit seinem phänomenologischen Zugriff eine realistische Beschreibung des politischen Wesens der nichtstaatlichen, eigenständigen ethnischen Gemeinschaft. Die Lektüre von Boehms Werk wird allerdings für den heutigen Leser durch seine teilweise eigenwillige, allzu aufgefächerte Terminologie erschwert (»volklich«, »volkhaft « und so weiter).

Boehms im Frühjahr 1932 erschienenes Buch wurde vor allem von Volkskundlern und Volksgruppenvertretern begrüßt, fand aber unter den Soziologen nur wenig Widerhall. Nach der »Machtübernahme « der Nationalsozialisten hoffte Boehm, seine Volkstheorie in die nationalsozialistische Wissenschaft integrieren zu können, was aber an den von den Nationalsozialisten klar erkannten Unterschieden zu ihrer Ideologie scheiterte. In den ersten Jahrzehnten nach dem Krieg hatte Das eigenständige Volk zunächst noch den Rang eines Standardwerkes, wie die 1965 erschienene unveränderte Neuauflage in der Wissenschaftlichen Buchgemeinschaft bezeugt. Danach geriet es in Vergessenheit und fand nur noch gelegentlich als Gegenstand meist linkslastiger Vergangenheitsaufarbeitung Interesse. Dennoch ist es nach wie vor für jeden Konservativen, der sich mit dem Begriff des ethnischen Volkes innerhalb Europas befaßt, unverzichtbar.

Ausgabe

  • Neuausgabe mit dem Untertitel »Grundlegung der Elemente einer europäischen Völkersoziologie« und einem ausführlichen Geleitwort Boehms, Darmstadt: WBG 1965.
Der Artikel wurde von Andreas Vonderach verfaßt.