Dieter Blumenwitz: Unterschied zwischen den Versionen
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*Gilbert H. Gornig: ''Liber discipulorum. Festgabe für Dieter Blumenwitz'', Frankfurt a. M. 1989. | *Gilbert H. Gornig: ''Liber discipulorum. Festgabe für Dieter Blumenwitz'', Frankfurt a. M. 1989. | ||
* Gilbert H. Gornig/Dietrich Murswiek: ''Nachruf auf Dieter Blumenwitz'', in: Gilbert H. Gornig (Hrsg.): ''Das Recht auf die Heimat'', Berlin 2006. | * Gilbert H. Gornig/Dietrich Murswiek: ''Nachruf auf Dieter Blumenwitz'', in: Gilbert H. Gornig (Hrsg.): ''Das Recht auf die Heimat'', Berlin 2006. | ||
* Gilbert H. Gornig/Burkhard Schöbener/Winfried Bausback/Tobias H. Irmscher (Hrsg.): ''Iustitia et pax. Gedächtnisschrift | * Gilbert H. Gornig/Burkhard Schöbener/Winfried Bausback/Tobias H. Irmscher (Hrsg.): ''Iustitia et pax. Gedächtnisschrift für Dieter Blumenwitz'', Berlin 2008 (Schriftenverzeichnis). | ||
für Dieter Blumenwitz'', Berlin 2008 (Schriftenverzeichnis). | |||
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Aktuelle Version vom 10. Oktober 2017, 12:13 Uhr
- Blumenwitz, Dieter,
- geb. 11. Juli 1939 Regensburg,
- gest. 2. April 2005 Würzburg.
Dieter Blumenwitz zählte zu den profilierten Völkerrechtlern der Bundesrepublik Deutschland. Seine besonderen Schwerpunkte galten der völkerrechtlichen Position Deutschlands nach dem Zweiten Weltkrieg und dem Minderheitenrecht. Hier galt seine besondere Aufmerksamkeit der rechtlichen Stellung der deutschsprachigen Minderheiten in Europa sowie der heimatvertriebenen Deutschen nach 1945. Eine enge Zusammenarbeit bestand mit der Sudetendeutschen Landsmannschaft. In diesem Zusammenhang versuchte er, das völkerrechtlich schwer faßbare »Recht auf Heimat« zu verrechtlichen; er vertrat die Ansicht, daß ein Großteil der deutschen Vertriebenen einen Rechtsanspruch auf »Rückführung zur alten Heimatstätte und zu ihrem Besitz« besäße, der auch international durchsetzbar sei. Ein weiterer Schwerpunkt seines wissenschaftlichen OEuvres galt seit einem Auslandsaufenthalt als Schüler in Pasadena (Kalifornien) dem »anglo-amerikanischen Recht« (Common Law) sowie dem Internationalen Privatrecht.
Während seines Studiums der Rechtswissenschaften und der Politischen Wissenschaften in München, unterbrochen durch ein von der EG-Kommission gefördertes Auslandssemester in Straßburg, gehörte Blumenwitz zu den Schülern des Völkerrechtlers Friedrich Berber, der vor 1945 zu den Beratern des Auswärtigen Amtes gehört hatte. Er wurde bei ihm 1966 mit einer Arbeit über die »Grundlagen eines Friedensvertrages mit Deutschland« promoviert und 1970 von der Münchener Fakultät für Öffentliches Recht, Staatsrecht und Völkerrecht habilitiert (Der Schutz innerstaatlicher Rechtsgemeinschaften beim Abschluß völkerrechtlicher Verträge, 1972). Zwischenzeitig war er Assistent bei Murad Ferid am Institut für Rechtsvergleichung. Wenig später wurde er als Völkerrechtler an die 1971 gegründete bayerische »Reformuniversität« Augsburg berufen. Von dort wechselte er 1976 als Nachfolger des rechtskatholischen Völkerrechtlers und CSU-Politikers Friedrich August von der Heydte an die Universität Würzburg auf den Lehrstuhl für Völkerrecht, Allgemeine Staatslehre, deutsches und bayerisches Staatsrecht und politische Wissenschaften. Diesen Lehrstuhl sollte er bis zu seinem unerwarteten Tod nach kurzer schwerer Krankheit bekleiden. Einen seiner letzten öffentlichen Auftritte hatte er im Oktober 2004 anläßlich einer zeitgeschichtlichen Fachtagung des Bundes der Vertriebenen in Ellwangen.
»Ohne daß das Teilungsunrecht am Maßstab der Rechtsstaatlichkeit gemessen wird, erhalten einige ihr Eigentum zurück und erzielen damit nach den nunmehr geltenden Gesetzen der Marktwirtschaft hohe Verkaufswerte, andere werden auf das Almosen einer Scheinentschädigung verwiesen, die der sozialistische Staat ohne jeden Bezug zum realen Wert des enteigneten Vermögensgegenstandes entrichtete.«
Bereits vor seinem Wechsel nach Würzburg war Blumenwitz als ein völkerrechtlicher Berater der von der CSU gestellten bayerischen Staatsregierung hervorgetreten; so vertrat er 1973 den Freistaat vor dem Bundesverfassungsgericht in seiner Klage gegen den Grundlagenvertrag, die in großen Teilen Erfolg hatte. Im Auftrag der »Kulturstiftung der deutschen Vertriebenen« erstellte er mehrere Gutachten zur Wiederherstellung der staatlichen Einheit Deutschlands, die 1990 als Buch erschienen. Ferner verfaßte er Gutachten zu deutsch-polnischen Städtepartnerschaftsabkommen, die er bei Städten in den ehemaligen Ostgebieten für verfassungswidrig hielt, und der Darstellung der deutschen Grenzen in Kartenwerken. Nach der Wiedervereinigung 1990 setzte Blumenwitz sein Engagement für die Vertriebenen ungebrochen fort. Er plädierte für ein Offenhalten der Vermögensansprüche deutscher Vertriebener in den deutsch-polnischen Beziehungen und vertrat dabei auch unkonventionelle Ansätze, etwa ein Wahlrecht für die Angehörigen der deutschen Volksgruppe in Oberschlesien zum Deutschen Bundestag, oder bestritt die Immunität des damaligen DDR-Staatsratsvorsitzenden Erich Honecker gegenüber Strafverfolgung in der Bundesrepublik. Ebenfalls im Rahmen eines umfangreichen Gutachtens bezog Blumenwitz 2002 zum EU-Beitritt der Tschechischen Republik Stellung. Nach seiner Ansicht waren die fortgeltenden Beneš-Dekrete dem Minderheitenrecht der Europäischen Union diametral entgegengesetzt. Blumenwitz vertrat damit eine komplett andere Meinung als der vom Europäischen Parlament mit einem Gutachten beauftragte Heidelberger Völkerrechtler Jochen Abraham Frowein, der ebenfalls bereits bei den Ostverträgen beratend tätig gewesen war.
Auch über seinem wissenschaftlichen Einsatz für die Sache der Vertriebenen, insbesondere der Sudetendeutschen, hinaus war Blumenwitz ein anerkannter Staats- und Völkerrechtler, der etwa die Bundesregierung und das Fürstentum Liechtenstein vor internationalen Gerichten vertrat. Für den angesehenen »Bonner Kommentar« zum Grundgesetz bearbeitete er Vorschriften zum Bundesrat, für den Großkommentar »Staudinger« zum Bürgerlichen Gesetzbuch zahlreiche Vorschriften des Internationalen Privatrechts. Umstritten war seine verfassungsrechtliche Beratungstätigkeit von Präsident Augusto Pinochet in Chile 1979/80. Blumenwitz war wohl der namhafteste deutsche Völkerrechtler, der das »Recht auf Heimat« rechtlich zu untermauern suchte; unbestritten sind seine Verdienste um die Anerkennung der Minderheitenrechte im Völkerrecht.
Schriften
- Die Grundlagen eines Friedensvertrages mit Deutschland, Berlin 1966.
- Feindstaatenklauseln, München/Wien 1972.
- Die Einrichtung Ständiger Vertretungen im Lichte des Staats- und Völkerrechts, Baden-Baden 1975.
- Die Darstellung der Grenzen Deutschlands in kartographischen Werken, Bonn 1980.
- Die deutschpolnischen Städtepartnerschaftsabkommen im Lichte des Staats- und Verfassungsrechts, Bonn 1980.
- Die neue Verfassung der Republik Chile, in: Jahrbuch des öffentlichen Rechts 30 (1981).
- Die Überwindung der deutschen Teilung und die vier Mächte, Berlin 1990.
- Das Offenhalten der Vermögensfrage in den deutschpolnischen Beziehungen, Bonn 1992.
- Wahlrecht für Deutsche in Polen?, Köln 1999.
- Rechtsgutachten über die Verbrechen an den Deutschen in Jugoslawien 1944–1948, München ²2003.
- Die Zukunft der Weltordnung, München 2004.
Literatur
- Gilbert H. Gornig: Liber discipulorum. Festgabe für Dieter Blumenwitz, Frankfurt a. M. 1989.
- Gilbert H. Gornig/Dietrich Murswiek: Nachruf auf Dieter Blumenwitz, in: Gilbert H. Gornig (Hrsg.): Das Recht auf die Heimat, Berlin 2006.
- Gilbert H. Gornig/Burkhard Schöbener/Winfried Bausback/Tobias H. Irmscher (Hrsg.): Iustitia et pax. Gedächtnisschrift für Dieter Blumenwitz, Berlin 2008 (Schriftenverzeichnis).
Der Artikel wurde von Martin Otto verfaßt.