Diktatur

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Diktatur bezeichnete in der Verfassung der römischen Republik die Übertragung der gesamten vollziehenden Gewalt auf einen Amtsträger für den Ernstfall der äußeren oder inneren Bedrohung (vor allem Krieg oder Bürgerkrieg). Die Diktatur war auf sechs Monate begrenzt, Einspruch gegen die Anordnung des Diktators unmöglich, in bezug auf seine Maßnahmen galt eine rückwirkende Immunität. Die Magistrate bestanden aber in der Diktatur fort und garantierten so die Aufrechterhaltung der Verfassung: Es handelte sich in mancher Hinsicht nur um die »Wiederaufnahme des Königtums auf Zeit« (Theodor Mommsen), ohne daß dadurch das Wesen der freiheitlichen Institutionen berührt worden wäre. Man nennt diese Art von Diktatur mit Carl Schmitt »kommissarische Diktatur«. Faktisch gehört sie zum Instrumentarium jeder intakten Verfassung für die Ausnahmesituation; eine vergleichbare Diktaturgewalt kennen deshalb auch heutige Staaten.

»Für alle jene, die den unzeitgemäßen Versuch wagen wollen, aus der Vergangenheit zu lernen, würde es sich lohnen, am römischen Beispiel die Entwicklung zum persönlichen Regiment zu verfolgen.«

Thomas Chaimowicz

Allerdings zeigte sich in der Endphase der römischen Republik eine gewisse Unzulänglichkeit der »kommissarischen Diktatur«. Dem letzten Diktator alten Stils, Q. Fabius Maximus, war die Niederwerfung Hannibals nicht gelungen, da er in der ihm zur Verfügung stehenden Zeit keine Möglichkeit hatte, einen Feldherrn zu besiegen, der auf unbegrenzte Dauer über absolute Macht verfügte. Das erklärt, warum sich der Senat entschloß, Sulla erstmals mit dem Auftrag zu ernennen, nicht nur eine vorübergehende Gefahrenlage zu bewältigen, sondern die Verfassung neu zu ordnen. Sullas Kritiker bemerkten dabei schon, daß es sich nicht um eine Diktatur im ursprünglichen Sinn handelte, vielmehr um eine Gewaltherrschaft, die besser als »Tyrannis« oder »Despotie« bezeichnet würde. Faktisch arbeitete sie der Errichtung einer Alleinherrschaft vor, die ansatzweise von Cäsar, der sich zum dictator perpetuus – »Diktator auf Lebenszeit« ernennen ließ, endgültig von Augustus verwirklicht wurde.

»Es handelt sich darum, zwischen der Diktatur, die von unten kommt, und der Diktatur, die von oben kommt, zu wählen; ich erwähle mir die, welche von oben kommt, weil sie aus reinlicheren und ausgeglicheneren Gegenden stammt. Es handelt sich schließlich, zu wählen zwischen der Diktatur des Dolchs und der Diktatur des Säbels; ich wähle mir die Diktatur des Säbels, denn sie ist die vornehmere.«

Juan Donoso Cortés

Die Geschichte des 19. und 20. Jahrhunderts ist reich an Beispielen für die eine wie die andere Variante der Diktatur; zur ersten könnte man die Diktatur Primo de Riveras (Spanien), Salazars (Portugals), Horthys (Ungarn), Dollfuß’ (Österreich) oder Kemal Paschas (Türkei) rechnen, zur zweiten die Francos (Spanien) und zahlloser Militärregime Lateinamerikas. Oft handelte es sich um »Ersatzmonarchien«, die nach dem Sturz des Königtums und angesichts der Schwäche einer Republik als Aushilfe errichtet worden waren, oft erklärte sich ihre Unangefochtenheit nur aus dem Frontverlauf des Kalten Krieges. Allerdings unterschieden sie sich alle deutlich von jenen Systemen, die – wieder mit Schmitt – als »souveräne Diktaturen« zu bezeichnen wären.

Es handelt sich dabei um die Machtausübung von einzelnen, Gruppen oder Institutionen, die im Namen des Volkes oder eines Äquivalents – einer Klasse oder Rasse – die absolute Gewalt an sich reißen und auf Dauer ausüben. Entscheidend für die Legitimation der »souveränen Diktatur« ist die Vorstellung eines pouvoir constituant – einer »verfassunggebenden Gewalt«, die ein unbedingtes Recht auf Durchsetzung der von ihr gewünschten Ordnung im Staat hat. Das erklärt die Anziehungskraft der Idee einer »souveränen Diktatur« auf die radikale Linke vom Terrorregime der Jakobiner über das der Bolschewiki bis zur »Erziehungsdiktatur« Herbert Marcuses; auch das NS-Regime (sehr viel weniger das Mussolinis) entspricht in vieler Hinsicht dem Konzept der »souveränen Diktatur«, ist aber in bezug auf die rechte Normalvorstellung von Diktatur (die »kommissarische Diktatur«) ein Ausnahmefall.

Literatur

  • Otto Forst de Battaglia: Prozeß der Diktatur, Wien 1930
  • Juan Donoso Cortés: Über die Diktatur. Drei Reden aus den Jahren 1849/50 [1948], zuletzt Wien 1996
  • Hermann Heller: Rechtsstaat oder Diktatur, Tübingen 1930
  • Carl Schmitt: Die Diktatur [1921], zuletzt Berlin 2006