Staat: Unterschied zwischen den Versionen

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Aktuelle Version vom 21. September 2016, 19:18 Uhr

Staat leitet sich her vom italienischen lo stato und ist erst seit der Renaissance als Bezeichnung für eine dauerhafte politische Ordnung gebräuchlich, die in einem bestimmten Gebiet Machtausübung nach rationalen Prinzipien zuläßt. Diese Auffassung hat dazu geführt, die Staatlichkeit all jener politischen Systeme in Frage zu stellen, die solchen Kriterien nicht genügen: akephale und Stammesgesellschaften ebenso wie Personenverbände nach dem Muster des Feudalismus oder hochentwickelte Theokratien. Vollkommen durchgesetzt hat sich der engere Begriff des Staates zwar nicht, aber es spricht für diese Deutung, daß sie die Interpretation der neuzeitlichen politischen Entwicklung Europas möglich macht und damit auch die Frage, wieso dieser Sonderweg zu einer derartigen Macht­entfaltung führen konnte.

Eine wesentliche Voraussetzung des Staates waren die Modernisierungsvorgänge, die seit dem 14. Jahrhundert allmählich zur Durchsetzung von Zentralgewalten führten, die ein weiteres Territorium kontrollierten und von anderen – vor allem auch: kirchlichen – Einflüssen weitgehend frei waren. Ihnen gelang es, ein Gewaltmonopol zu schaffen und damit die Bedingung für die Befriedung des Staates im Inneren und Organisation der Verteidigung nach außen beziehungsweise Konzentration der Kräfte zum Vorstoß gegen andere Staaten.

Dieser Prozeß war bis zum 18. Jahrhundert weitgehend abgeschlossen und fand im Absolutismus seinen Höhepunkt. Allerdings wirkten sich die geistigen Veränderungen der Neuzeit auch dahingehend aus, daß die Entmachtung der Gesellschaft durch den Staat zunehmend in Frage gestellt wurde und sich in deren Inneren verschiedene Kräfte bündelten, die die Macht des Staates herauszufordern in der Lage waren. Dieser Vorgang hing nicht zuletzt mit dem Aufstieg des Bürgertums zusammen und führte bis zum 19. Jahrhundert nicht nur zu Revolutionen, die die Abschaffung absolutistischer Monarchien zur Folge hatten, sondern auch zur Durchsetzung eines Konzepts der Machtteilung, das seither als typisch europäisches Modell des modernen Staates gilt.

»… der Staat ist nicht eine bloße Manufaktur, Meierei, Assekuranz-Anstalt, oder merkantilische Societät; er ist die innige Verbindung der gesamten physischen und geistigen Bedürfnisse, des gesamten physischen und geistigen Reichtums, des gesamten inneren und äußeren Lebens einer Nation, zu einem großen energischen, unendlich bewegten und lebendigen Ganzen.«

Adam Müller

Das Nebeneinander von Staaten und Gesellschaft hat weiter zur Folge gehabt, daß einzelne gesellschaftliche Gruppen darangingen, die staatlichen Institutionen ihrer Kontrolle zu unterwerfen, ihren Sonderinteressen dienstbar zu machen und Elemente der Staatshoheit auszuhöhlen. Der so installierte Pluralismus hatte zwar den Machtverlust des Staates zur Folge, allerdings ohne die vor allem von Linken und Liberalen erwarteten wohltätigen Folgen. Vielmehr bahnte sich eine krisenhafte Entwicklung an, die noch dadurch verstärkt wurde, daß die Souveränität des Staates durch Technisierung, Industrialisierung und den Prozeß der Globalisierung nachhaltig in Frage gestellt wurde.

Das Ende des klassischen Staates, das bereits in der ersten Hälfte des 20. Jahrhunderts diagnostiziert wurde, hat allerdings eine gewisse Ratlosigkeit angesichts der Frage erzeugt, was danach kommen könnte. Optimisten glauben, daß die »Zivilgesellschaft« zukünftig ohne die Korsettstangen des Staates auskommen könne, während gerade konservative Beobachter den Rückfall in ein »neues Mittelalter« befürchten, das von ähnlich anarchischen Zuständen geprägt sein wird wie der Feudalismus.

Literatur

  • Alexander Demandt: Antike Staatsformen, Berlin 1995
  • Hermann Heller: Staatslehre [1934], Werke, Bd 3, zuletzt Tübingen 1992
  • Roman Herzog: Staaten der Frühzeit. Ursprünge und Herrschaftsformen [1988], zuletzt München 1998
  • Helmut Quaritsch: Staat und Souveränität, Frankfurt a.M. 1970
  • Carl Schmitt: Politische Theologie. Vier Kapitel zur Lehre von der Souveränität [1922], zuletzt Berlin 1996
  • Carl Schmitt: Verfassungslehre [1928], zuletzt Berlin 2003
  • Carl Schmitt: Staat als ein konkreter, an eine geschichtliche Epoche gebundener Begriff [1941], in ders.: Verfassungsrechtliche Aufsätze [1958], zuletzt Berlin 2003, S. 375-385
  • Othmar Spann: Der wahre Staat [1921], zuletzt Graz 1972.